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BÄUME UND BAUSTELLEN


Eine Baustelle in einer Allee
Eine Baustelle in einer Allee
Rohrverlegung auf der Baustelle
Rohrverlegung auf der Baustelle

Menschen bauen gerne – entweder „im Großen“ als Bauunternehmer oder „im Kleinen“ auf dem Privatgrundstück. Neue Gebäude werden errichtet, eine Straße oder Versor-gungsleitungen müssen erneuert werden, eine Auffahrt oder auch eine neue Garage ist der Wunsch. Und „plötzlich“ steht da ein Baum!


Leider werden Bäume auf Baustellen oft stark beeinträchtigt oder sogar beschädigt. Ihr empfindlicher Wurzelraum wird oberirdisch als Lagerplatz missbraucht. Es kommt zu Anfahrschäden durch Baumaschinen und durch Abgrabungen werden die Wurzeln beschädigt. Dabei lassen sich diese Schäden verhindern, wenn während der Planungsphase gewisse Kriterien berücksichtigt werden.


Als relevanter Wurzelbereich gilt die Kronentraufe (Kronenmantel) plus 1,50 Meter. Dieser Bereich ist für die Versorgung und Standfestigkeit des Baumes enorm wichtig und daher unbedingt zu schützen. In dieser Zone sollten alle Belastungen wie Ablagerungen, Aufstellen von Maschinen und Baumaterial, Befahrung, Verunreinigung, Verdichtung und Versiegelung des Bodens sowie Bodenauf- und -abtrag unterbunden werden.

Durch das Verlegen von temporären Bodenschutzplatten mit Unterbau können die größten Verdichtungen vermieden werden. Der Stamm sollte durch einen Bauzaun (Kronentraufe plus 1,50 Meter) oder durch eine Stammschutzinstallation, die aus einer Polsterung und Bohlen besteht, geschützt werden.


Bei Abgrabungen im Wurzelbereich können die Schäden durch einen Wurzelvorhang minimiert werden. Hierbei werden die Wurzeln per Handschachtung am äußeren Rand der Baugrube freigelegt, fachgerecht durchtrennt und durch eine Installation aus Holzpfählen, Drahtgeflecht und Vlies geschützt. Wurzelabrisse durch Bagger sind unbedingt zu vermeiden, da sich die Wundoberfläche vergrößert und die Gefahr einer Pilzinfektion besteht. Diese könnte den Baum zum Absterben bringen.


Ein qualifizierter Baumpfleger sollte frühzeitig in die Planung der Baustelle miteinbezogen werden, um ein Absterben und in der Folge eine Baumsanierung oder Fällung zu verhindern. Im Großen wie im Kleinen: Diese Folgekosten lassen sich ver-meiden.


Geltende Richtlinien:

• DIN 18 920 (Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen)

• RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsbau, Abschnitt 4)

• ZTV-Baumpflege

(Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)

• Baumschutzsatzung


Rohrverlegung auf der Baustelle
Oft werden Bäume während der Bauarbeiten beschädigt.

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